Schwerpunkt
Der Kinderrechtepfad
Der Kinderrechtepfad wurde ueber drei Jahre hinweg mit viel Engagement und Liebe zum Detail zu den Kinderrechten gestaltet. Zum 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention im November 2014 wurde er eingeweiht. Der rund 11 Kilometer lange Rundweg startet an der Regenbogenschule in Schalkenbach mit der ersten von 11 Stationen. Welche der 54 Artikel der Kinderrechtskonvention auf dem Kinderrechtepfad thematisiert werden sollten, konnten die Kinder damals selbst entscheiden.
Heute lebt der Kinderrechtepfad im unterrichtlichen Alltag weiter, denn in jeder Klassenstufe werden 3 der Kinderrechte erarbeitet und die dazugehoerenden Stationen werden von den Kindern gepflegt. Zum Weltkindertag im September wandern alle Klassen jeweils zu ihren Stationen, um dort nach dem Rechten zu schauen oder zu erneuern, was noetig ist, nachdem sie sich zuvor mit „ihren“ Kinderrechten befasst haben.
Kinderrechte werden aber auch im Alltag gelebt, durch den woechentlich stattfindenden Klassenrat und das monatlich tagende Schuelerpartlament. Kinder der Regenbogenschule haben das Recht, ihre Schule in demokratischer Weise mitzugestalten. Wuensche und Anregungen, aber auch Aerger ueber Missstaende werden wahrgenommen, ernstgenommen und diskutiert. Derartig gelebte Demokratie wird verinnerlicht.
kindergerecht
erlebbar
werteorientiert
mitgestaltend
4500+
Glückliche Kinder
5+
Partnerschaften
120+
Veranstaltungen
- Universell Kinderrechte gelten für alle Kinder weltweit – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialem Status.
- Unveräußerlich Kinderrechte sind grundlegende Rechte, die jedem Kind zustehen – sie können nicht aberkannt oder entzogen werden.
- Unteilbar Alle Kinderrechte stehen gleichwertig nebeneinander und müssen gemeinsam verwirklicht werden.
- Vorrang des Kindeswohls Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, steht das Wohl des Kindes an oberster Stelle (Artikel 3).
- Mitbestimmung Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen (Artikel 12).
- Verantwortung der Erwachsenen Erwachsene – insbesondere Eltern, Lehrkräfte und staatliche Stellen – tragen die Verantwortung, die Rechte der Kinder zu schützen, zu fördern und umzusetzen.
