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Der Kinderrechtepfad 11 Stationen

Ein rund elf Kilometer langer Rundweg, der an der Regenbogenschule beginnt und die UN-Kinderrechte auf kindgerechte Weise erlebbar macht.

Übersichtskarte des Kinderrechtepfads mit allen elf Stationen rund um Schalkenbach
Die Karte zeigt alle elf Stationen, Streckenlänge rund 11 Kilometer. Zum Vergrößern anklicken.

Von Kindern gestaltet

Der Kinderrechtepfad wurde über drei Jahre hinweg mit viel Engagement und Liebe zum Detail gestaltet. Zum 25. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention im November 2014 wurde er eingeweiht. Welche der 54 Artikel der Konvention auf dem Pfad thematisiert werden sollten, konnten die Kinder damals selbst entscheiden.

Heute lebt der Pfad im Unterrichtsalltag weiter. In jeder Klassenstufe werden drei Kinderrechte erarbeitet, und die zugehörigen Stationen werden von den Kindern gepflegt. Zum Weltkindertag im September wandern alle Klassen zu ihren Stationen und schauen dort nach dem Rechten.

  • kindergerecht
  • erlebbar
  • werteorientiert
  • mitgestaltend
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Der bemalte Kinderrechtewürfel auf der Wiese

Gelebte Demokratie

Kinderrechte werden bei uns nicht nur auf dem Pfad sichtbar, sondern im Alltag gelebt: im wöchentlichen Klassenrat und im monatlich tagenden Schülerparlament.

Kinder der Regenbogenschule haben das Recht, ihre Schule demokratisch mitzugestalten. Wünsche und Anregungen, aber auch Ärger über Missstände werden wahrgenommen, ernst genommen und diskutiert. So gelebte Demokratie wird verinnerlicht.

Grundsätzliche Aspekte der Kinderrechte

Universell

Kinderrechte gelten für alle Kinder weltweit, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sozialem Status.

Unveräußerlich

Kinderrechte sind grundlegende Rechte, die jedem Kind zustehen. Sie können nicht aberkannt oder entzogen werden.

Unteilbar

Alle Kinderrechte stehen gleichwertig nebeneinander und müssen gemeinsam verwirklicht werden.

Vorrang des Kindeswohls

Bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, steht das Wohl des Kindes an oberster Stelle, so Artikel 3.

Mitbestimmung

Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen beteiligt zu werden, so Artikel 12.

Verantwortung der Erwachsenen

Eltern, Lehrkräfte und staatliche Stellen tragen die Verantwortung, die Rechte der Kinder zu schützen und umzusetzen.

Den Pfad besuchen

Der Rundweg ist öffentlich zugänglich und startet direkt an der Schule. Für Gruppen und Schulklassen führen wir gerne durch die Stationen.

Bemalte Holztafel einer Station des Kinderrechtepfads